Allgemeine Geschäftsbedingungen für die FarmMarkt-Plattform Fassung vom 10. September 2026 · Plattformnutzung, Anbieterpflichten und Hofpakete Diese AGB als Textdatei herunterladen Die angebotenen Waren verkaufen die jeweils genannten Anbieter:innen im eigenen Namen. FarmMarkt stellt den digitalen Marktplatz bereit und verkauft eigene Plattformleistungen. Ein Kauf bei einem Hof ist ein anderer Vertrag als die Buchung eines FarmMarkt-Pakets. Aktueller Zahlungsstatus: Die Paketzahlung befindet sich im Testbetrieb. Testvorgänge erzeugen keine echten Entgeltforderungen. Die nachstehenden Regeln für entgeltliche Pakete gelten erst für ausdrücklich als echt angebotene und wirksam abgeschlossene Buchungen. Rolle & Verträge Produktverantwortung Gefahren & Rückruf Pakete & Kündigung Rücktritt Haftung Sperren & Beschwerden 1. Betreiberin, Kontakt und Anwendungsbereich Vertragspartnerin für FarmMarkt-Plattformleistungen ist TEO2K - DESIGN KG, Bürgergasse 17–19/3/8, 1100 Wien, Österreich, FN 594130 x, Handelsgericht Wien, UID ATU79222324. Kontakt: Hilfe@farmmarkt.at . Diese Bedingungen richten sich an Käufer:innen, Anbieter:innen und Werbekund:innen. „Anbieter:in“ bezeichnet die Person oder das Unternehmen, die bzw. das die Ware tatsächlich zum Verkauf anbietet; ein Hof- oder Markenname ersetzt diese Identität nicht. Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird, sie zugänglich sind und ihre Geltung wirksam vereinbart wird. Das bloße Lesen der Website begründet keine entgeltliche Mitgliedschaft. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Die Veröffentlichung dieser Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Unternehmer- oder Verbrauchereigenschaft richtet sich nach dem tatsächlichen Geschäft, nicht nach einem Kontonamen oder einer pauschalen Erklärung. 2. Vermittlungsrolle und getrennte Vertragsverhältnisse FarmMarkt ermöglicht Produktpräsentation, Suche, Favoriten und direkten Kontakt zwischen Anbieter:innen und Interessierten. Für diese Angebote übernimmt FarmMarkt weder das Eigentum an den Waren noch deren Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung oder Übergabe. FarmMarkt tritt nicht als Verkäuferin dieser Waren auf, übernimmt keine Beschaffungsverpflichtung und erteilt keine Zusage über deren gesundheitliche Eignung. Der Warenkauf einschließlich Preis, Menge, Qualität, Übergabe und etwaiger Rückabwicklung wird unmittelbar zwischen Käufer:in und Anbieter:in vereinbart. Anbieter:innen handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und dürfen FarmMarkt nicht als Herstellerin, Verkäuferin, Garantin oder Vertragspartnerin des Warenkaufs bezeichnen. Ohne gesonderte Vollmacht darf keine Seite rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen der anderen abgeben. Hofpakete und gesondert bestätigte Werbeleistungen werden dagegen von FarmMarkt erbracht und abgerechnet. Paketgebühren sind kein Warenkaufpreis. Die aktuelle Plattformzahlung dient nicht dem Einzug oder der treuhändigen Verwahrung von Warenkaufpreisen für Höfe. Gesetzlich zwingende Pflichten von FarmMarkt bleiben von dieser Rollenbeschreibung unberührt. 3. Konto, Vertretung und sichere Nutzung Ein Konto darf nur von einer geschäftsfähigen Person oder mit wirksamer gesetzlicher Vertretung geführt werden. Wer für ein Unternehmen handelt, muss dazu befugt sein. Identitäts-, Kontakt- und Betriebsangaben müssen zutreffen und bei Änderungen aktualisiert werden. FarmMarkt kann bei konkreten Unstimmigkeiten angemessene Nachweise verlangen; Passwörter oder Einmalcodes werden nicht verlangt. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Vermuteter Kontomissbrauch ist unverzüglich zu melden. Verboten sind Identitätstäuschung, Umgehung berechtigter Sperren, Schadsoftware, unbefugter Zugriff, gezielte Überlastung, unzulässiges Auslesen personenbezogener Daten und unaufgeforderte Massenwerbung. Für Vorgänge nach einem Fremdzugriff besteht keine verschuldensunabhängige Pauschalhaftung der Kontoinhaber:innen. 4. Anbieteridentität und rechtliche Voraussetzungen Vor einem verbindlichen Warenverkauf müssen Anbieter:innen ihre rechtliche Identität, ladungsfähige Anschrift, Kontaktmöglichkeit und ihren Status als Unternehmer:in oder Privatperson offenlegen sowie die für ihr Angebot vorgeschriebenen Register-, Steuer- und sonstigen Pflichtinformationen bereitstellen. Gesetzlich erforderliche Angaben dürfen nicht durch einen Fantasienamen oder den Hinweis „Details nach Kauf“ ersetzt werden. Fehlende Eingabefelder befreien nicht von diesen Pflichten. Anbieter:innen dürfen nur Waren anbieten, zu deren Verkauf sie berechtigt sind. Sie beschaffen und erhalten die für ihre konkrete Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen, Registrierungen und gegebenenfalls Zulassungen. Dies betrifft insbesondere Gewerbe, landwirtschaftliche Direktvermarktung, Lebensmittelhygiene, Kennzeichnung und Abgaben. Sie informieren FarmMarkt unverzüglich, wenn eine für ein aktives Angebot notwendige Berechtigung entfällt. 5. Beschaffenheit, Produktsicherheit und Lebensmittel Für die von ihnen verkauften Produkte und ihre eigenen Tätigkeiten tragen Anbieter:innen die gesetzliche Verantwortung. Dazu gehören zutreffende Produktbeschreibungen, sichere und verkehrsfähige Ware, hygienischer Umgang, passende Verpackung und die Einhaltung der in ihrem Verantwortungsbereich erforderlichen Lager- und Transportbedingungen. Verantwortlichkeiten anderer Beteiligter, etwa eines Herstellers, werden dadurch nicht beseitigt. Bei Lebensmitteln sind insbesondere Verderb, Verunreinigung, Keimbelastung und allergene Bestandteile zu berücksichtigen. Unsichere Lebensmittel dürfen nicht angeboten oder abgegeben werden. Erforderliche Angaben zu Zutaten, hervorgehobenen Allergenen, Menge, Herkunft, verantwortlichem Lebensmittelunternehmen, Nährwerten, Lagerung und Verwendung sind je nach Produkt und Verpackung vor Vertragsabschluss verfügbar zu machen. Gesetzliche Sonderregeln, etwa zum Zeitpunkt der Angabe von Haltbarkeitsdaten, bleiben bestehen. Für Fleisch, Milchprodukte, Eier und andere tierische Produkte müssen Anbieter:innen zusätzlich die jeweils einschlägigen Hygiene-, Kühlungs-, Herkunfts- und Zulassungsvorschriften erfüllen. Angaben wie „Bio“, „allergenfrei“, Herkunfts- oder Qualitätssiegel dürfen nur mit tragfähiger tatsächlicher und rechtlicher Grundlage verwendet werden. Unzulässige Gesundheits- oder Heilversprechen sind untersagt. Auch sonstige Waren müssen die für sie geltenden Sicherheits-, Warn- und Kennzeichnungsvorschriften erfüllen. Die verfügbaren Kategorien sind keine Erlaubnis zum Verkauf verbotener oder besonders erlaubnispflichtiger Waren. Formularfelder, Moderation, Profilfreigabe, ein Prüfsymbol und Bewertungen ersetzen weder eine behördliche Zulassung noch eine Produktprüfung. FarmMarkt erteilt keine medizinische Beratung oder Verzehrfreigabe. Bei Zweifeln an Sicherheit oder Allergenen darf nicht auf ein Symbol oder eine Bewertung vertraut werden. 6. Angebote, Preise und Verfügbarkeit Anzeigen müssen das tatsächlich angebotene Produkt zeigen und zutreffend beschreiben. Symbolbilder sind als solche kenntlich zu machen. Preis, Verkaufseinheit, verfügbare Menge und Übergabebedingungen müssen zusammenpassen. Soweit vorgeschrieben, sind Gesamtpreise einschließlich Steuern, Grundpreise und zusätzliche Kosten vor der bindenden Bestellung klar anzugeben. Verdeckte Aufschläge und irreführende Verfügbarkeitsangaben sind unzulässig. Bei Ausverkauf oder Änderungen sind Angebote unverzüglich anzupassen. Der digitale Bestand unterstützt die Organisation; Anbieter:innen bleiben für den Abgleich mit ihrem tatsächlichen Bestand verantwortlich. Eine einseitige Ersatzlieferung oder Preisänderung nach Vertragsschluss ist ohne rechtliche Grundlage oder Zustimmung der Käuferin bzw. des Käufers nicht zulässig. 7. Direkter Kontakt und Verträge zwischen den Beteiligten FarmMarkt ist ein Anzeigen- und Kontaktmarktplatz. Es gibt aktuell keinen Warenkorb, keine Bestellannahme und keine Warenzahlung über FarmMarkt. Interessierte speichern Anzeigen in ihren Favoriten und kontaktieren Anbieter:innen direkt. Kauf, Preis, Leistungsumfang, Termine, Übergabe und Zahlung vereinbaren die Beteiligten miteinander. Eine Nachricht ist nicht automatisch ein Kaufabschluss. Dies gilt für Hofprodukte, Maschinen, Betriebsmittel, Tieranzeigen, Vermietung, Dienstleistungen und sonstige freigegebene Kategorien. FarmMarkt erbringt die angebotenen Leistungen nicht selbst. Erforderliche Berechtigungen, Pflichtinformationen und die Bedingungen des jeweiligen Geschäfts müssen die Beteiligten vor einer bindenden Vereinbarung klären. Frühere Vorgangsdaten können für Auskunfts- und Aufbewahrungszwecke erhalten bleiben. 8. Übergabe, Zahlung und Ansprüche aus dem Warenkauf Warenzahlung, Übergabe und gegebenenfalls Versand werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Verkäufer:innen sind für geschuldete Belege, die Bearbeitung von Produktreklamationen sowie gesetzlich gebotene Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Rückabwicklung oder Schadenersatz verantwortlich. FarmMarkt-Paketrechnungen ersetzen keine Warenrechnung des Hofs. Eine zeitnahe Meldung sichtbarer Mängel erleichtert die Klärung, ist für Verbraucher:innen aber keine zusätzliche Ausschlussfrist. Abholung, Abholbestätigung und Bewertung bedeuten keinen pauschalen Verzicht auf Gewährleistungs- oder Schadenersatzrechte. Erklärungen zu einem bereits geschlossenen Vertrag sind direkt an die jeweilige Vertragspartei zu richten. Bei Unternehmer-Verbraucher-Geschäften gelten die einschlägigen Verbraucherschutzrechte. Gesetzliche Ausnahmen vom Rücktritt, etwa für rasch verderbliche Ware, sind produktbezogen zu prüfen und vom Verkäufer ordnungsgemäß mitzuteilen. Nicht alle Lebensmittel sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Bei echten Privatverkäufen gelten diese besonderen Verbraucherrechte nicht automatisch; die allgemeinen Vertrags- und Haftungsregeln bleiben maßgeblich. 9. Gesundheitsgefahren, Rücknahme und Rückruf Erfahren Anbieter:innen von einer konkreten Gefahr, einem Rückruf oder einem begründeten Verdacht bezüglich ihrer angebotenen Ware, müssen sie weitere gefährdende Angebote und Abgaben unverzüglich unterbinden, FarmMarkt informieren und ihre gesetzlichen Rücknahme-, Rückruf-, Informations- und Behördenpflichten erfüllen. Sie teilen betroffene Anzeigen, Produkte, Chargen, Zeiträume und sachlich erforderliche Sicherheitshinweise mit. Anbieter:innen unterstützen die Ermittlung betroffener Vorgänge und informieren ihre Kund:innen, soweit dies erforderlich ist. Sie dürfen Gefahrenmeldungen nicht verschweigen oder durch erneutes Einstellen umgehen. FarmMarkt kann betroffene Angebote sichern oder ausblenden, Hinweise weitergeben und erforderlichenfalls mit Behörden kooperieren. Eine Meldung an FarmMarkt ersetzt die notwendigen Meldungen des Lebensmittelunternehmens nicht. Bei akuter Gesundheitsgefahr ist unmittelbar medizinische Hilfe bzw. die zuständige Stelle einzuschalten. 10. Leistungen und Buchung von FarmMarkt-Paketen Ein Hofpaket verschafft die im konkreten Angebot genannten Plattformfunktionen und Anzeigenkontingente. Es garantiert weder Mindestumsatz noch bestimmte Besucherzahlen, Käuferkontakte, Verkäufe oder einen besseren Rang. Leistungen, Gesamtpreis, Steuern, Zahlungsintervall, Laufzeit und Verlängerung müssen vor einer echten Buchung eindeutig angezeigt werden. Eine Zahlungsseite des Dienstleisters ersetzt fehlende Vertragsinformationen nicht. Für eine echte entgeltliche Buchung sind die gesonderte Auswahl und Bestätigung durch die buchende Person sowie die Annahme durch FarmMarkt erforderlich. Eingabefehler müssen vor Abgabe korrigiert werden können. Bei Verbraucher:innen muss der abschließende Bestellschritt eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Die Vertragsbestätigung einschließlich der vereinbarten Bedingungen wird auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt. Eine bloße Veröffentlichung dieser AGB oder ein Testvorgang genügt dafür nicht. Mollie verarbeitet freigegebene Plattformzahlungen nach den jeweils angezeigten Zahlungsbedingungen. FarmMarkt bleibt Ansprechpartnerin für die eigene Leistung und deren Abrechnung. Eine Kartenautorisierung allein beweist keinen erfolgreichen Zahlungseingang. Bei unklarem Status ist vor einer Wiederholung der Buchung eine Klärung vorzunehmen. 11. Laufzeit, Paketwechsel, Kündigung und Erstattungen Bei den als monatlich verlängerbar angebotenen Hofpaketen verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen weiteren Monat zum vereinbarten Preis, sofern die Verlängerung nicht rechtzeitig beendet wird. Die nächste Fälligkeit und der Paketstatus ergeben sich aus den Buchungsinformationen. Die Verlängerung kann bis vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums unter „Paket & Zahlung“ oder durch eine rechtzeitig zugehende E-Mail an Hilfe@farmmarkt.at gekündigt werden. Gesetzlich erforderliche gesonderte Hinweise zu Verlängerungen gegenüber Verbraucher:innen sind zu erteilen; diese Klausel ersetzt sie nicht. Eine ordentliche Kündigung lässt den bereits bezahlten Zeitraum weiterlaufen. Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs-, Erstattungs- und außerordentliche Kündigungsrechte bleiben bestehen. Ein Paketwechsel erfordert eine ausdrückliche Auswahl; Zeitpunkt, Preis und Auswirkungen auf vorhandene Anzeigen müssen vorher erkennbar sein. Ein kleineres Kontingent begründet keine automatische Löschung abgeschlossener Vorgänge. Bei erheblichen Leistungsstörungen prüft FarmMarkt Abhilfe und gegebenenfalls Minderung oder Rückzahlung nach den gesetzlichen Regeln. Bei Zahlungsverzug erfolgt vor einer darauf gestützten Einschränkung grundsätzlich eine Mitteilung mit angemessener Nachfrist. Keine pauschalen Strafgebühren; nur gesetzlich zulässige Forderungen und erforderliche, angemessene Verfolgungskosten können verlangt werden. 12. Rücktritt von FarmMarkt-Dienstleistungen für Verbraucher:innen Wer einen FarmMarkt-Dienstleistungsvertrag als Verbraucher:in im Fernabsatz schließt, kann grundsätzlich binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Begründung zurücktreten. Eine eindeutige Erklärung an TEO2K - DESIGN KG, Bürgergasse 17–19/3/8, 1100 Wien, oder Hilfe@farmmarkt.at genügt. Die rechtzeitige Absendung wahrt die Frist. Das folgende Formular ist freiwillig. Bei fehlender gesetzlich vorgeschriebener Belehrung gelten die gesetzlichen Fristverlängerungen. FarmMarkt erstattet die für den betroffenen Vertrag erhaltenen Zahlungen spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang des Rücktritts, grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel und ohne Erstattungsgebühr. Ein anderes Zahlungsmittel wird nur ausdrücklich vereinbart. Ein Leistungsbeginn innerhalb der Rücktrittsfrist setzt das hierfür erforderliche ausdrückliche Verlangen voraus; die allgemeine AGB-Zustimmung reicht nicht. Ein anteiliger Betrag für bis zum Rücktritt erbrachte Leistungen ist nur bei erfüllten gesetzlichen Informations- und Zustimmungsvoraussetzungen geschuldet. Das Recht erlischt bei Dienstleistungen nicht bereits mit Freischaltung des Kontos, sondern nur bei vollständiger Leistung und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Laufende Monatsleistungen gelten nicht allein durch Aktivierung als vollständig erbracht. Für digitale Leistungen bleiben zusätzlich einschlägige zwingende Rechte bestehen. Muster für eine Rücktrittserklärung An TEO2K - DESIGN KG, Bürgergasse 17–19/3/8, 1100 Wien, Hilfe@farmmarkt.at: Ich/Wir erkläre(n) den Rücktritt von meinem/unserem Vertrag über folgende FarmMarkt-Leistung: … Bestellt bzw. abgeschlossen am: … Name und Anschrift: … Konto- oder Buchungsreferenz, sofern vorhanden: … Datum: … Unterschrift nur bei Übermittlung auf Papier: … Diese Belehrung betrifft Verträge mit FarmMarkt. Ein Rücktritt vom Warenkauf ist an den jeweiligen Verkäufer zu richten. Eine Beschwerde über einen Hof ersetzt keine Kündigung eines eigenen FarmMarkt-Pakets und umgekehrt. 13. Werbeaufträge Gesonderte Werbung wird erst nach ausdrücklicher Vereinbarung von Motiv, Platzierung, Dauer und Entgelt angenommen. Werbekund:innen verantworten die Rechtmäßigkeit ihrer Aussagen und Zielseiten sowie die nötigen Nutzungsrechte. FarmMarkt kennzeichnet bezahlte Werbung erkennbar. Unzulässige oder irreführende Werbung darf nicht veröffentlicht werden; notwendige Korrekturen werden mitgeteilt. Eine entgeltliche Werbeplatzierung stellt keine Empfehlung der Produktqualität dar. 14. Bilder, Texte und Nutzungsrechte Hochladende Personen behalten ihre Rechte und dürfen nur Inhalte einstellen, die sie rechtmäßig verwenden dürfen. Sie räumen FarmMarkt das nicht ausschließliche Recht ein, diese Inhalte für die beauftragte Darstellung, technische Speicherung, Größenanpassung und Auslieferung innerhalb der Plattform zu nutzen. Eingesetzte technische Dienstleister dürfen dies nur zur Leistungserbringung tun. Eine Nutzung für eigenständige externe Werbekampagnen ist davon nicht pauschal umfasst. Nach Entfernung eines Angebots endet dessen öffentliche Nutzung, soweit keine andere Vereinbarung besteht. Vorübergehende Sicherungskopien und begründete Aufbewahrung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder konkreter Rechtsansprüche bleiben möglich. Unwiderrufliche, unbegrenzte Rechte an sämtlichen Inhalten werden nicht verlangt. Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken- und Urheberrechte Dritter sind zu achten. 15. Bewertungen, Rangfolge und Vertrieb Bewertungen sollen eigene tatsächliche Erfahrungen wiedergeben. Gekaufte Bewertungen, Scheintransaktionen, Beleidigungen und die Veröffentlichung fremder privater Daten sind untersagt. Sachliche negative Kritik wird nicht allein wegen ihres negativen Ergebnisses entfernt. Die technische Bewertungsberechtigung beweist keine unabhängige Produktkontrolle. Die normale Liste priorisiert neue passende Anzeigen. Für „Top Höfe“ sind Bewertungsdurchschnitt und Zahl veröffentlichter Bewertungen maßgeblich; sie sollen Erfahrungen mehrerer Käuferkonten abbilden. Die konkreten Schwellen, Filter und Gleichstandsregeln sind unter Sortierung beschrieben und Bestandteil dieser Information. Höhere Paketpreise kaufen keinen besseren organischen Rang. FarmMarkt bietet keine eigenen Waren in Konkurrenz zu den Höfen an. Die vereinbarte Veröffentlichung erfolgt auf FarmMarkt. Es wird kein zusätzliches Partnervertriebsnetz zugesagt. Anbieter:innen dürfen ihre Produkte auch über andere Kanäle und zu anderen Preisen anbieten; eine Exklusivitäts- oder Preisparitätsbindung wird nicht vereinbart. 16. Datenzugang und Datenschutz Anbieter:innen erhalten über ihre bereitgestellten Kontofunktionen Zugang zu eigenen Profilen, Anzeigen und zu den für ihre Vorgänge vorgesehenen Bestell- und Kommunikationsdaten. Sie erhalten keinen allgemeinen Zugang zu Daten anderer Höfe oder Käuferkonten. FarmMarkt darf erforderliche Daten zur Bereitstellung, Sicherheit, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Aufgaben verarbeiten; weitere Informationen stehen unter Datenschutz . Erhaltene Kundendaten dürfen nur für zulässige Zwecke, insbesondere die jeweilige Anfrage und Vertragsabwicklung, verwendet werden. Die Nutzung für eigene Werbung erfordert eine eigenständige Rechtsgrundlage. Die Parteien sind nicht allein durch diese AGB gegenseitig Auftragsverarbeiterinnen. Nach Kontobeendigung besteht kein zugesagter fortdauernder Zugriff auf die Kontofunktionen. Eigene Inhalte und Vorgangsinformationen können vor der Beendigung bzw. anschließend per E-Mail angefordert werden; Daten Dritter werden nur bei entsprechender Berechtigung herausgegeben. Gesetzliche Auskunfts- und Datenübertragungsrechte bleiben bestehen. Aufbewahrung und Löschung richten sich nach der Datenschutzinformation und gesetzlichen Pflichten. Eine unbegrenzte Archivdienstleistung ist nicht vereinbart. 17. Haftung von FarmMarkt FarmMarkt ist für die ordnungsgemäße Erbringung seiner eigenen vereinbarten Leistungen verantwortlich. Für eigene Pflichtverletzungen und zurechenbares Verhalten eingesetzter Erfüllungsgehilfen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Insbesondere werden die Haftung für Personenschäden, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie zwingende Verbraucher-, Produkthaftungs- und Datenschutzansprüche nicht ausgeschlossen oder begrenzt. Gesetzliche Beweislastregeln und Verjährungsfristen werden nicht zum Nachteil von Verbraucher:innen verändert. Die bloße Bereitstellung der Plattform macht FarmMarkt nicht zur Verkäuferin oder Garantin fremder Waren. Ansprüche wegen deren Beschaffenheit und Erfüllung richten sich grundsätzlich gegen die jeweils gesetzlich verantwortlichen Personen. Daraus folgt aber keine Freizeichnung für eine eigene, gesetzlich zurechenbare Mitverursachung von Schäden durch FarmMarkt. Gesetzliche Handlungspflichten nach Kenntnis rechtswidriger oder gefährlicher Inhalte bleiben bestehen. Eine AGB-Klausel kann weder eine tatsächlich abweichende Geschäftstätigkeit noch einen irreführenden Auftritt korrigieren. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen können die Erreichbarkeit zeitweise beeinträchtigen. FarmMarkt schuldet keine ausdrücklich unvereinbarte unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, bleibt aber zur zumutbaren Fehlerbehebung und zur Erfüllung gesetzlicher Leistungs- und Gewährleistungspflichten verpflichtet. Dieser Hinweis beseitigt keine Ansprüche bei mangelhafter Plattformleistung. 18. Verantwortlichkeit und Ersatzpflicht der Anbieter:innen Anbieter:innen tragen die ihnen gesetzlich zugewiesenen Folgen eigener Pflichtverletzungen, insbesondere bei rechtswidrigen Angeboten, unrichtigen Produktinformationen, fehlenden Rechten, unsicheren Produkten und Verletzung ihrer Kaufverträge. Eine pauschale Übernahme sämtlicher Schäden unabhängig von Ursache, Verschulden und gesetzlicher Zurechnung wird nicht vereinbart. Für unternehmerisch handelnde Anbieter:innen: Wird FarmMarkt von Dritten wegen einer schuldhaften Verletzung der in diesen AGB geregelten Anbieterpflichten berechtigt in Anspruch genommen, ersetzt die Anbieterin bzw. der Anbieter den hierdurch nachweislich verursachten Schaden einschließlich erforderlicher und angemessener Rechtsverteidigungskosten. Dies gilt nur im Umfang der eigenen Verantwortlichkeit. Eigenes Mitverschulden von FarmMarkt und die Schadensminderungspflicht sind zu berücksichtigen. FarmMarkt informiert die betroffene Person ohne unnötigen Aufschub, gibt Gelegenheit zur Mitwirkung und übermittelt erforderliche Unterlagen. Ohne Abstimmung geschlossene Vergleiche oder Anerkenntnisse binden die Anbieterin bzw. den Anbieter nicht automatisch. Unberechtigte Forderungen, vermeidbare Kosten und eigenes rechtswidriges Verhalten von FarmMarkt werden nicht auf Anbieter:innen abgewälzt. Gegenüber als Verbraucher:innen handelnden Personen gelten die gesetzlichen Ersatzregeln ohne zusätzliche Freistellungspflicht. Öffentlich-rechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit kann durch diese AGB nicht übertragen werden. 19. Moderation, Einschränkungen und Kontobeendigung Maßnahmen kommen insbesondere bei nachvollziehbaren Hinweisen auf unsichere oder verbotene Ware, Betrug, Identitätstäuschung, Rechteverletzungen, Bewertungsmanipulation, erhebliche Sicherheitsrisiken, fehlende notwendige Anbieterinformationen oder wiederholte wesentliche Vertragsverstöße in Betracht. FarmMarkt berücksichtigt Schwere, Wiederholung, tatsächliche Gefahr und die Interessen der Beteiligten. Soweit ausreichend, gehen Rückfrage, Korrekturaufforderung oder Beschränkung einer einzelnen Anzeige einer Kontosperre vor. Prüfungen erfolgen anhand von Meldungen, verfügbaren Angaben und erforderlichen Nachweisen. Technische Regeln können Berechtigungen, Eingaben und Kontingente begrenzen; sie sind keine unabhängige rechtliche Produktprüfung. Konkrete Moderationsentscheidungen werden auf Anfrage erneut durch eine zuständige Person geprüft. Notwendige Sofortmaßnahmen zum Schutz vor Gefahren oder aufgrund rechtlicher Vorgaben bleiben möglich. Betroffene erhalten die gesetzlich erforderliche Begründung und Angaben zu Überprüfungsmöglichkeiten. Gegenüber gewerblichen Nutzer:innen im Anwendungsbereich der P2B-Verordnung erfolgt die Begründung einer Einschränkung oder Aussetzung spätestens bei deren Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger. Eine vollständige Beendigung durch FarmMarkt wird grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher begründet angekündigt; gesetzlich zulässige Ausnahmen bleiben vorbehalten. Nutzer:innen können den kostenlosen Nutzungsvertrag durch eine eindeutige Erklärung an FarmMarkt beenden. Für laufende Pakete gilt zusätzlich Ziffer 11. Bereits geschlossene Warenverträge, Rückrufpflichten und bestehende Ansprüche werden durch eine Sperre oder Kontobeendigung nicht aufgehoben. Über noch geschuldete Plattformleistungen und Erstattungen wird nach Vertrag und Gesetz entschieden; bezahlte Entgelte verfallen nicht automatisch als Strafe. 20. Beschwerden und Streitbeilegung Produktbeschwerden sind zunächst an die Verkäuferin bzw. den Verkäufer zu richten. Rechtswidrige Inhalte und Sicherheitsprobleme können jederzeit zusätzlich über Inhalte melden oder Hilfe@farmmarkt.at gemeldet werden. Beschwerden über FarmMarkt-Pakete, technische Leistungen und Moderationsentscheidungen gehen direkt an FarmMarkt. Bitte betroffene Anzeige, Vorgang oder Entscheidung und den Grund nennen; unnötige Gesundheits- oder Zahlungsdaten sind zu vermeiden. Die interne Prüfung ist kostenlos und kann ohne Kontozugriff per E-Mail beantragt werden. FarmMarkt prüft sachlich und informiert über das Ergebnis. Dieser Kontaktweg schränkt gesetzlich zustehende Fristen, gerichtliche Ansprüche, Behördenmeldungen oder außergerichtliche Rechtsbehelfe nicht ein. Eine verbindliche Schiedsentscheidung oder ein Verzicht auf Gerichte wird nicht vereinbart. Soweit gesetzliche Informations- oder Mitwirkungspflichten bei einer Streitbeilegung bestehen, erfüllt FarmMarkt diese gesondert. 21. Änderungen der Bedingungen und Leistungen Neue Fassungen wirken nicht allein durch ihre Veröffentlichung auf bestehende Verträge. Gegenüber Verbraucher:innen bedürfen Vertragsänderungen einer wirksamen Vereinbarung oder einer konkreten gesetzlichen Grundlage; Schweigen wird nicht als pauschale Zustimmung gewertet. Bereits vereinbarte Entgelte und Kernleistungen können nicht beliebig einseitig geändert werden. Gewerbliche Nutzer:innen im Anwendungsbereich der P2B-Verordnung werden über beabsichtigte Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger grundsätzlich mindestens 15 Tage vor Wirksamwerden informiert; bei erforderlichen geschäftlichen oder technischen Anpassungen gilt eine angemessen längere Frist. Sie können vor Wirksamwerden kündigen. Gesetzlich eng begrenzte Ausnahmen, insbesondere zwingende rechtliche Anforderungen oder unvorhergesehene unmittelbare Sicherheitsgefahren, bleiben bestehen. Benachteiligende rückwirkende Änderungen erfolgen nicht. 22. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen Für den Plattformvertrag gilt österreichisches Recht. Verbraucher:innen verlieren dadurch nicht den Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates, soweit diese nach dem anwendbaren Kollisionsrecht gelten. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben bestehen; eine ausschließliche Zuständigkeit in Wien wird gegenüber Verbraucher:innen nicht vereinbart. Das Recht des Warenvertrags zwischen Hof und Käufer:in bestimmt sich gesondert nach dessen Vereinbarungen und den gesetzlichen Regeln. Unwirksame Klauseln werden nicht automatisch durch die wirtschaftlich weitestgehende zulässige Regel ersetzt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Die übrigen Bestimmungen gelten fort, soweit dies rechtlich möglich ist. Datenschutzinformationen sind Informationen über die Verarbeitung und keine pauschale Einwilligung. Diese AGB enthalten weder eine behördliche Zulassung noch eine Garantie vollständiger rechtlicher Prüfung eines Betriebs oder Produkts. ERGÄNZENDE ANZEIGENBEDINGUNGEN Version 2026-09-10-inserate-v1 1. Anwendungsbereich und Plattformleistung Diese Anzeigenbedingungen ergänzen die AGB vom 10. September 2026 für das Einstellen und Bearbeiten von Angeboten in allen Kategorien. Bei Immobilien gelten zusätzlich die nachstehenden Objektpflichten. FarmMarkt stellt Anzeigenflächen, Suche und direkte Kontaktmöglichkeiten bereit. FarmMarkt führt keine Objektverhandlungen, erteilt keine individuelle Immobilienberatung und nimmt keine Kaufpreise, Mieten oder Kautionen für Anbieter entgegen. Die Veröffentlichung begründet keinen Maklerauftrag. Verkäufe, Miet- und Pachtverträge werden unmittelbar zwischen den Beteiligten geschlossen; ein Abschluss oder bestimmter Erfolg wird nicht zugesagt. 2. Berechtigung, Status und Inhalte Anbieter müssen zur Veräußerung, Vermietung, Verpachtung oder sonstigen angebotenen Leistung befugt sein. Bei Vertretung ist eine wirksame Vollmacht erforderlich; bei Untervermietung oder Unterverpachtung die dafür erforderliche Berechtigung. Der private oder unternehmerische Status muss dem tatsächlichen Geschäft entsprechen. Ein Hofkonto macht eine Privatperson nicht automatisch zum Unternehmen. Gewerbliche Anbieter und beauftragte Makler müssen ihre erforderlichen Berechtigungen und gesetzlichen Anbieterinformationen bereitstellen. Beschreibungen, Preise, Preisbasis, bekannte Zusatzkosten, Flächen, Zustand und Verfügbarkeit müssen richtig sein. Bilder dürfen nur mit den erforderlichen Nutzungsrechten und ohne unzulässige personenbezogene Daten veröffentlicht werden. Fehler sind zeitnah zu berichtigen und erledigte Angebote zu archivieren. 3. Häuser, Höfe, Gärten und Flächen Objektbezeichnungen wie Gartenhaus, Bauernhof, Ferienhaus oder Berghaus sind keine behördlichen Nutzungsgenehmigungen. Bekannte Einschränkungen aus Widmung, Baubewilligung, Baurecht, Pachtverhältnis, Kleingartenrecht, landwirtschaftlicher Nutzung oder Freizeitwohnsitzregeln sind offenzulegen. Hauptwohnsitz, dauerndes Wohnen und touristische Vermietung dürfen nur bei entsprechender Grundlage als zulässig bezeichnet werden. Die Beteiligten klären erforderliche Zustimmungen und Genehmigungen, insbesondere nach dem jeweiligen Landesgrundverkehrsrecht. FarmMarkt prüft weder Grundbuch noch Bau- oder Nutzungsrechte rechtsverbindlich. 4. Energieangaben bei Gebäuden Soweit das EAVG anzuwenden ist, sind die vorgeschriebenen Energiekennwerte bereits im Inserat anzugeben. Nach der seit 1. Juli 2026 geltenden Regel sind dies Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzklasse. Für nach § 10a EAVG weiter gültige Energieausweise oder den dort geregelten Übergangsfall können weiterhin HWB und fGEE angegeben werden. Die Werte müssen zum Objekt und zum maßgeblichen Ausweis passen. Wer eine gesetzliche Ausnahme geltend macht, gibt einen konkreten, zutreffenden Ausnahmegrund an. Eine Objektbezeichnung oder ein fehlender Ausweis genügt dafür nicht. Die gesetzlichen Vorlage- und Aushändigungspflichten bleiben bestehen. 5. Prüfung, Meldungen und Beschwerden Unzulässig sind rechtswidrige, betrügerische, irreführende oder Rechte Dritter verletzende Angebote. Neue oder geänderte Inserate werden vor Freigabe geprüft. Eine automatische Inhaltsprüfung ist vorbereitet, derzeit jedoch nicht aktiviert; Tierangebote werden gesondert persönlich geprüft. Eine Freigabe bestätigt weder Eigentum noch Identität, Genehmigungen oder die Richtigkeit aller Angaben. Rechtswidrige Inhalte können ohne Konto unter Hilfe@farmmarkt.at unter Angabe der Anzeigen-URL und des Grundes gemeldet werden. Angemeldete Personen können auch die Meldefunktion am Inserat nutzen. Bei begründeten Verstößen kommen Rückfragen, Berichtigung, Einschränkung oder Entfernung in Betracht. Soweit vorgeschrieben, erhalten Betroffene eine Begründung; erneute Prüfung kann unter derselben Adresse verlangt werden. Gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben erhalten. 6. Entgelte, Rücktritt und Haftung Die Zustimmung zu diesen Bedingungen bestellt kein kostenpflichtiges Paket. Vorhandene Paketkontingente und die jeweils angezeigten Aktionsbedingungen bleiben maßgeblich. Kostenpflichtige Leistungen erfordern eine gesonderte, eindeutig entgeltliche Bestellung mit vorheriger Information über Leistung, Laufzeit und Gesamtpreis. Zwingende Verbraucherrechte einschließlich eines gegebenenfalls bestehenden Rücktrittsrechts bleiben unberührt. Aus der sofortigen Veröffentlichung folgt kein pauschaler Verlust des Rücktrittsrechts für eine laufende Anzeigenleistung. Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln und die allgemeinen AGB; die eigene Verantwortung von FarmMarkt wird nicht auf Anbieter abgewälzt. 7. Nachweis der Annahme Vor jeder Einreichung oder Bearbeitung ist eine aktive Zustimmung erforderlich. FarmMarkt speichert dazu die Dokumentfassung, den serverseitigen Zeitpunkt, das Konto und den Bezug zur Anzeige. Eine neue Fassung ändert frühere Zustimmungen nicht rückwirkend. Die Dokumente können vor der Zustimmung geöffnet und gespeichert werden. Informationen zur Verarbeitung und Aufbewahrung enthält die Datenschutzinformation.